(nachfolgend Beschuldigter) durch das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht, nachfolgend Vorinstanz) der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert sowie banden- und gewerbsmässig begangen durch Veräusserung von Kokain und Heroin in der Zeit vom 21. Oktober 2020 bis am 8. Februar 2021 in C.________, der Geldwäscherei, qualifiziert begangen in der Zeit vom 21. Oktober 2020 bis am 8. Februar 2021 in C.________, des Vergehens gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen durch Fahren ohne Berechtigung am 2., 11. und 15. September 2020 in C.________