unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern an E.________ von CHF 29'728.95 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte durch Fürsprecher Zumstein vor erster Instanz, unter Übernahme der anteilsmässigen zweitinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00 (1/3 von CHF 6'000.00) durch den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern an E.________ von CHF 10'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte durch Fürsprecher Zumstein vor oberer Instanz.