unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern an C.________ von CHF 10'000.00 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte durch Rechtsanwalt D.________ vor oberer Instanz. C. E.________ wird freigesprochen: Von der Anschuldigung der fahrlässigen Tötung, ev. fahrlässigen schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 24. September 2015 im L.________, z.N. von J.________ sel., unter Übernahme der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10'261.65 (1/3 von CHF 30'785.00) durch den Kanton Bern,