53 unter Übernahme der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10'261.65 (1/3 von CHF 30'785.00) durch den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern an C.________ von CHF 56'890.60 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte durch Rechtsanwalt D.________ vor erster Instanz, unter Übernahme der anteilsmässigen zweitinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00 (1/3 von 6'000.00) durch den Kanton Bern,