4. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 7'623.00 (1/3) an G.________ für dessen Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren. 5. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 1'229.35 (1/3) an G.________ für dessen Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren. B. C.________ wird freigesprochen: Von der Anschuldigung der fahrlässigen Tötung, ev. fahrlässigen schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 24. September 2015 im L.________, z.N. von J.________ sel.