Für das oberinstanzliche Verfahren macht Rechtsanwalt D.________ in seiner Honorarnote vom 6. Juli 2023 einen Aufwand von 55 Stunden und 40 Minuten und einen Aufwand seiner juristischen Mitarbeiterin von 8 Stunden und 5 Minuten, Auslagen von CHF 118.80 und 7.7 % Mehrwertsteuer geltend, gesamthaft resultierend in einer Entschädigung von CHF 19’41970 (pag. 2091 f.).