A.________ wird damit zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'333.35 (2/9 von CHF 6'000.00) verurteilt. Die auf ihr teilweises Obsiegen entfallenden 1/9 und die 2/3 der auf die Freisprüche von C.________ und E.________ entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten werden dem Kanton Bern zur Bezahlung auferlegt.