Ihre heutigen Lebensumstände sind geregelt und stabil. Es ist somit vom Fehlen einer ungünstigen Prognose auszugehen und A.________ ist der bedingte Strafvollzug zu gewähren. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung der minimalen Probezeit von zwei Jahren. 28. Fazit Nach dem Gesagten ist A.________ zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend CHF 1'800.00, zu verurteilen. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgelegt. 47 V. Kosten und Entschädigung