34 Abs. 2 aStGB). A.________ erhält eine monatliche Rente (AHV und Pensionskasse) von CHF 2'500.00 und ihr Ehepartner erzielt eine monatliche Rente (AHV und Pensionskasse) von rund CHF 3'400.00 (pag. 1971). Abzüglich des Pauschalabzugs von 25% für Krankenasse und Steuern resultiert ein Tagessatz von abgerundet CHF 60.00.