Sie wollte ihr Bestmögliches tun und handelte aus rein ethischen Motiven. Unter Berücksichtigung, dass vorliegend eine Verkettung von mehreren Fehlern – während des Versuchs 45 einem Menschen zu helfen – zur schweren Körperschädigung von J.________ sel. führte, es unter dem Strich um das Abwenden einer unmittelbar drohenden Gefahr für das Leben von J.________ sel. ging und in Bezug auf die ihr unbekannte Behandlungsmethode eine erhöhte Stresssituation vorlag, ist das Tatverschulden insgesamt im mittleren Schwerebereich festzusetzen.