Eine Überdosierung eines potenziell tödlichen Medikaments um das Zehnfache der zu verabreichenden Menge hat als schwerwiegende Sorgfaltswidrigkeit zu gelten. Auch der eingetretene Erfolg, eine schwere Hirnschädigung mit Verlust zahlreicher wichtiger Hirnfunktionen und dem dauerhaften Verfall in eine Art «Wachkoma» (MCS [Minimally Conscious State]) ohne Aussicht auf Besserung, könnte angesichts der möglichen Tatfolgen von Art. 125 Abs. 2 StGB nicht schwerwiegender sein.