Die Voraussehbarkeit ist damit zu bejahen. Richtiges Lesen der Verpackung, korrekte Berechnung der Dosis, Durchführung des Vier-Augen-Prinzips und Verwendung der Insulinspritze hätten in einer korrekten Verabreichung der Insulin-Glukoselösung resultiert. Eine Überdosierung wäre vermeidbar gewesen, womit auch die Vermeidbarkeit zu bejahen ist. 18.3 Fazit Damit sind sowohl die objektiven, wie auch die subjektiven Voraussetzungen einer fahrlässigen schweren Körperverletzung erfüllt und A.________ ist in diesem Sinne schuldig zu erklären. IV. Strafzumessung