um die Gefährlichkeit des Insulins und sie kannte die dafür vorgesehenen Insulinspritzen und wusste, dass sie solche im AB.________ zur Verfügung hatten. Aufgrund ihrer Kenntnisse und langjährigen Erfahrungen als Hebamme war es für sie ohne weiteres voraussehbar, dass der Lese- bzw. Rechnungsfehler, das nicht durchgeführte Vier- Augen-Prinzip und das Verwenden der Milliliter- statt der Insulinspritze den Schutzzweck der ihr obliegenden Sorgfaltspflichten aushebelte und sich das Risiko von schweren Hirnschädigungen – welches bei einer Überdosierung von Insulin bestand – verwirklichen kann.