17. Theoretische Grundlagen der fahrlässigen Körperverletzung nach Art. 125 StGB Die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zur Fahrlässigkeit nach Art. 117 bzw. Art. 125 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) sind zutreffend, darauf kann verwiesen werden (pag. 1813 ff., S. 43 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die wesentlichen Eckpunkte sind hier dennoch in Erinnerung zu rufen: Gemäss Art. 125 StGB macht sich strafbar, wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt.