16. Vorbemerkung Dem Beweisergebnis folgend kann der Tod von J.________ sel. nicht kausal auf die Insulinüberdosierung zurückgeführt werden. Was genau zum Tod geführt hat, kann mangels Obduktion nachträglich nicht mehr festgestellt werden. Nachfolgend wird deswegen in Bezug auf A.________ nur die fahrlässige Körperverletzung geprüft.