Mit anderen Worten konnte die einschlägige (und allenfalls lebenserhaltende?) Antibiotikakur wegen dem Nierenleiden nicht durchgeführt werden. Wenn nun – mangels Obduktion – nicht ganz klar ist, was für eine Infektion schlussendlich zum Tod von J.________ sel. geführt hat, kann auch nicht gesagt werden, ob diese Infektion aufgrund des Nierenleidens entstanden ist und ob die Antibiotikatherapie aufgrund der Nierenfunktionsstörung verhindert wurde oder nicht. Die Schwächung des Gesundheitszustands von J.________ sel. war schlussendlich ein Resultat ihrer gesamten Krankheitsgeschichte;