mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Todesursache bildete. Im ersten Gutachten wurde diesbezüglich festgestellt, dass die schweren Infektionen der Harnwege mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die (durch die Insulinüberdosierung verursachte) Hirnschädigung und nicht auf die Niereninsuffizienz zurückzuführen ist und der Vorfall vom 24. September 2015 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kausal für den Tod von J.________ sel. gewesen sei. In den Gutachten des IRM-St. Gallen wurde demgegenüber ausgeführt, dass aus medizinischer Sicht mehrere mögliche Todesursachen (Hirnschädigung, Niereninsuffizienz, kardiale Ursache) in Frage kä-