34 und Fahrlässigkeitsdelikte), Unfällen, und Suiziden auch medizinische Behandlungsfehler. Unklar bleibt ein Todesfall dann, wenn eine natürliche Todesart zwar möglich ist, die nicht-natürliche aber nicht ausgeschlossen werden kann. Offenbar hatte der den Todesschein ausstellende Arzt zum damaligen Zeitpunkt keine Hinweise darauf, dass das Versterben von J.________ sel. auf den rund drei Jahre zuvor erfolgten medizinischen Behandlungsfehler zurückzuführen gewesen wäre, ansonsten er das Kreuz anders gesetzt hätte.