Gallen Das Aktengutachten vom 22. April 2020 und das Ergänzungsgutachten vom 21. August 2020 des IRM-St. Gallen berichten ebenfalls über die Todesursache von J.________ sel. Die Gutachten des IRM-St. Gallen erscheinen je gut dokumentiert, nachvollziehbar und schlüssig. Es bestehen keine begründeten Tatsachen oder Indizien, welche die Überzeugungskraft dieser Expertenmeinung ernstlich erschüttern würden. Solche wurden von den Parteien auch nicht vorgebracht. Es bestehen keine triftigen Gründe, um von den Akten- und Ergänzungsgutachten des IRM-St.