33 14.3 Schlüssigkeit der Gutachten und Beweiswert 14.3.1 Ad Erst-, Zweit-, und Ergänzungsgutachten des IRM-Basel Die Verteidigung von E.________ brachte oberinstanzlich zu Recht vor, das vom Obergericht eingeholte Ergänzungsgutachten des IRM-Basel vom 28. April 2023 weise diverse Unklarheiten, Ungenauigkeiten und auch Fehler auf. Die Gutachter beantworteten die Ergänzungsfragen anhand des Medikaments Actrapid® (pag. 1957), obwohl J.________ sel. aktenkundig das Medikament NovoRapid® verabreicht worden ist.