Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz bringt das Ergänzungsgutachten des IRM-St. Gallen vom 21.08.2020 (pag. 511.033 ff.) bezüglich der Todesursache sehr wohl neue bzw. präzisierende Erkenntnisse. Diesem Ergänzungsgutachten ist stark zusammengefasst und im Wesentlichen zu entnehmen, dass es trotz adäquater Behandlung bzw. auch in Abwesenheit einer Behandlung zu einem terminalen Nierenversagen kommen könne. Neben dem Risiko einer terminalen Niereninsuffizienz gehe die chronische Nierenerkrankung selbst bereits mit erhöhter Sterblichkeit einher.