Zuletzt sei Frau J.________ sel. wegen einer vom Harnleitersystem ausgehenden Entzündung behandelt worden und habe auch nach ihrer Entlassung einen schlechten Allgemeinzustand aufgewiesen. Zusammen mit dem Fieber erkläre ein erneuter Infekt den Todeseintritt mit hinreichender Plausibilität. Andererseits habe Frau J.________ sel. an einer chronischen Erkrankung der Niere gelitten, welche im Rahmen ihres letzten Krankenhausaufenthaltes in ein Endstadium eingestuft worden sei und es sei eine nochmalige akute Verschlechterung der Nierenfunktion dokumentiert worden. Theoretisch sei demnach auch ein Nierenversagen als Todesursache denkbar (pag. 494).