Gutachten des IRM-St. Gallen vom 22.04.2020: Das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St. Gallen vom 22.04.2020 führt aus, dass aus medizinischer Sicht zwei mögliche Todesursachen in Frage kommen würden. Zum einen habe Frau J.________ sel. aufgrund ihrer Hirnschädigung mehrere Komplikationen aufgewiesen, welche bereits vor ihrem Versterben zahlreiche Krankenhausaufenthalte notwendig gemacht hätten. Dazu würden Lungenentzündungen infolge von Schluckstörungen wie auch schwerwiegende Harnwegsinfekte infolge Tragens eines Dauerkatheters gehören. Zuletzt sei Frau J._____