Allerdings sind die Harnwegsinfekte aus Sicht des Gutachtens nicht die direkte Todesursache. Relevanter seien in diesem Zusammenhang die Lungenentzündungen, welche bei den letzten Spitalaufenthalten von Frau J.________ sel. das führende Problem gewesen seien und auf die Hirnschädigung zurückzuführen seien: So führt das Gutachten aus, dass die künstliche Luftröhrenöffnung (Tracheostoma) aufgrund der Hirnschädigung erfolgte und immer mit einer erhöhten Infektionsgefahr verbunden sei. Dazu komme, dass die Lungenentzündungen auch wiederholt mit der Einatmung von Nahrungsbrei (Aspirationspneumonie) in Verbindung gebracht worden seien.