mit einem Dauerkatheter könne zwanglos mit der Hirnschädigung und der daraus resultierenden Störung der Ausscheidungsfunktion (Blasenentleerungsstörungen) in Verbindung gebracht werden. Demgegenüber sei eine Einschränkung der Nierenfunktion für die Entstehung von Harnwegsinfektionen vorliegend nur von untergeordneter Bedeutung (pag. 430). Mit anderen Worten führt das Gutachten folglich die schweren Infektionen der Harnwege mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Hirnschädigung zurück und nicht auf die Niereninsuffizienz.