Gutachten des IRM-Basel vom 26.09.2019: Das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Basel vom 26.09.2019 vergleicht die Vorerkrankungen von Frau J.________ sel. und die häufigen, zum Tode führenden Komplikationen dieser Vorerkrankungen mit den vorliegend eingetretenen Komplikationen vor dem Tod von Frau J.________ sel. Liessen sich die eingetretenen Komplikationen mit den Vorerkrankungen in Verbindung bringen, würde dies gegen einen genügenden Kausalzusammenhang zwischen der schweren Hirnschädigung und dem Tod von Frau J.________ sel. sprechen.