30 Therapie empfohlen, die von der O.________ korrekt verstanden wurde. Diese Therapieempfehlung hat er auf Visite sodann auch validiert. Die Anordnung von regelmässigen Blutzuckerkontrollen, die Überprüfung der korrekten Menge von Insulin und die Vergewisserung der korrekten Durchführung des Shiftings lagen nicht im Verantwortungsbereich des Konsiliararztes, der die Therapie empfohlen hat, sondern bei der die Therapie umsetzenden O.________. 13.3.4 Fazit Aufgrund des Gesagten ist für die Kammer auch betreffend E._____