eine allfällige Falschdosierung nicht mitberücksichtigen musste. Gerade in seiner Rolle als Konsiliararzt muss er sich darauf verlassen können, dass seine Therapieempfehlungen, wenn sich die Abteilung für deren Umsetzung entscheidet, auch korrekt umgesetzt werden. Ab dem Entscheid der Umsetzung der empfohlenen Therapie, trägt – wie erwähnt – die jeweils behandelnde Abteilung die Verantwortung für eine korrekte Durchführung. Alles andere hätte nichts mehr mit der Realität an einem Spital zu tun und ein Konsilium wäre nicht mehr denkbar, zumal es aus Zeitgründen kaum möglich wäre, die Umsetzung jeder Empfehlung zu überprüfen.