Dabei konnte er glaubhaft darlegen, dass die Kalium- und Blutzuckerwerte im Zeitpunkt der Visite nicht aussergewöhnlich waren. In der Annahme, die richtige Menge Insulin sei gespritzt worden und mit der vor seinen Augen adäquaten Patientin ohne Anzeichen auf eine Unterzuckerung, habe er keinen besonderen Grund gehabt, nach seriellen Blutzuckermessungen zu suchen (pag. 2056 Z. 14 ff.). Als bloss beigezogener Konsiliararzt durfte E._____