Zur Frage ob E.________ konsiliarisch tätig gewesen sei, sagte C.________ zwar aus, es habe sich ihrer Meinung nach nicht um ein Konsilium gehandelt, da J.________ sel. bereits ein Dossier auf der P.________ hatte. Diesbezüglich ist jedoch zu berücksichtigen, dass sie selber aussagte, E.________ sei nicht der behandelnde Arzt von J.________ sel. gewesen. Sie sagte auch nie explizit, E.________ sei kein Konsiliararzt gewesen, sondern es habe sich aufgrund des vorbestehenden Dossiers auf der P.________ um eine Mitbetreuung und nicht um ein Konsilium gehandelt. Auch gemäss den Aussagen von C.________ ging diese Betreuung jedoch nicht von E.___