28 Konsiliararzt gebe eine Meinung ab und darum falle häufig der Begriff des Vorschlages. Die Partnerabteilung habe die Verantwortung zu sagen, ob das machbar sei oder nicht. Wenn sie es durchführe, habe sie dafür auch die Verantwortung (pag. 2059 Z. 4 ff.). Er habe keine Autorität auf einer fremden Abteilung und es sei in seiner Karriere auch schon vorgekommen, dass vom Konsilium abgewichen worden sei. Dies sei nicht verbindlich (pag. 2059 Z. 13 f.).