Zu den Aussagen von C.________, wonach es sich nicht um ein Konsilium gehandelt habe, sagte E.________, es sei natürlich konsiliarisch wenn ein Patient auf einer fremden Station hospitalisiert sei und ein Spezialist hinzugezogen werde (pag. 2054 Z. 30 f.). Das Dossier von J.________ sel. sei ihm und seiner Assistenzärztin nicht bekannt gewesen (pag. 2054 Z. 36). Im Rahmen der konsiliarischen Aktivität sei er eigentlich nicht der Vorgesetzte von Personen die auf der Abteilung arbeiten. Das heisse die Verantwortung für die durchgeführte Tätigkeit liege eigentlich auf der Abteilung, auf der sie durchgeführt werde. Darum beginne man Empfehlungen im L._____