2049 Z. 29 ff.). Bei einem Konsilium hätten sie die Möglichkeit Nein zu sagen. Es sei vorliegend aber kein Konsilium, sondern eine Mitbetreuung einer Patientin gewesen, die ein Dossier auf der P.________ gehabt habe (pag. 2049 Z. 38 ff.). E.________ sagte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung aus, die wichtige Ergänzung für ihn sei, dass er als Konsiliararzt gemeinsam mit dem Assistenzarzt am L.________ ein Areal 1 km2 abdecken müsse. Seine Möglichkeit, überall zu sein und alle Prozesse zu kontrollieren, sei natürlich beschränkt (pag. 2054 Z. 20 ff.). Zu den Aussagen von C.______