Das sei nicht ein Konsilium, sondern eine Betreuung gewesen. Die P.________ könne auf der O.________ keine Verordnungen machen. Das heisse sie müssten für sie verordnen, weil sie keinen Zugriff hätten (pag. 2049 Z. 15 ff). Ein Konsilium werde in einer ausserspezifischen Klinik gemacht. Es gehe nicht um ihr Fachgebiet, da sie sonst ja den Facharzt oder die Kaderärztin fragen könnten. Dies bedeute, sie müssten ein Therapieschema von einem Arzt, der in seinem Fachgebiet Facharzt sei, einfordern. Er gebe ihnen eine Meinung von einem Therapieschema an, welches sie nicht kennen würden, weil es nicht in ihr Fachgebiet falle (pag. 2049 Z. 29 ff.).