_ nicht bekannt war. Das Dossier habe die Betreuung von J.________ sel. im Rahmen der chronischen Niereninsuffizienz eines anderen Nephrologen betroffen (pag. 2054 Z. 36 ff.). Als ihm die Assistenzärztin den Fall geschildert und den Namen der Patientin durchgegeben habe, hätten sie die Unterlagen im elektronischen System verifiziert (pag. 156 Z. 91 f.). Oberinstanzlich präzisierte E.________ diesbezüglich, dass auf der Frontseite des elektronischen Dossiers jeweils die wichtigste Diagnose erscheine (pag. 2057 Z. 44 f.). Um zu sehen, ob und wo die Patientin