13. Sachverhalt betreffend E.________ 13.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Stark Zusammengefasst werden E.________ gemäss Anklageschrift die folgenden Sorgfaltspflichtverletzungen vorgeworfen: a) E.________ habe seine Rolle als faktisch zuständiger Oberarzt nicht bedacht und habe es unterlassen, seine Instruktions- und Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Im Rahmen dessen hätte er sicherstellen müssen, dass regelmässige Blutzuckerkontrollen angeordnet werden und er hätte die abgegebene Menge überprüfen müssen.