Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er aus, dass er auf keinen Fall sagen könne, dass es weitergeleitet worden sei (pag. 1685 Z. 13). Oberinstanzlich sagte er aus, sie hätten das Konzept klar erklärt, wie es funktioniere, inklusive Monitoring (pag. 2056 Z. 12 f.). Die Blutzuckermessung sei für sie selbständlich gewesen. Sie hätten einfach nur gesagt: Bitte weiter monitorisieren (pag. 2062 Z. 12 f.). Auch Frau N.________ konnte nicht genau sagen, ob sie die Überprüfung des Blutzuckers explizit erwähnt habe oder nicht (pag. 230 Z. 105 f.). Wenn Insulin nach diesem Schema verabreicht werde, werde der Blutzucker immer gemessen und der Wert an die Ärzte zurückgemeldet.