_ hielt in seinem Gedächtnisprotokoll zunächst fest, er habe das therapeutische Konzept erklärt (pag. 193). Anlässlich seiner ersten Einvernahme sagte er aus, die Therapie beinhalte ein anschliessendes Monitoring von Glukose und Kalium. Dies habe seine Assistenzärztin am Telefon an die Y.________ weitergegeben. Sobald man Insulin verabreiche, heisse es, dass der Glukosewert via Monitoring überprüft werde. Dies sei selbstverständlich (pag. 156 Z. 105 ff.). Er habe dies aber nicht gehört, weil er selber am Telefon gewesen sei (pag. 159 Z. 224). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er aus, dass er auf keinen Fall sagen könne, dass es weitergeleitet worden sei (pag.