Sie habe keine Zeit gehabt, sich diesbezüglich zu schulen. Sie sei absolut davon ausgegangen, dass sie als Ärztin in Ausbildung von ihrem Facharzt, der für sie zuständig sei, «gemanagt» werde und von der P.________ als interdisziplinäres Management (pag. 2046 f., Z. 44 ff.). Für die Kammer ist aufgrund der glaubhaften Aussagen von C.________ erstellt, dass in dieser konkreten Situation die Oberärztin auf der Geburtenstation die einzige Person war, die die Therapie des Shiftings kannte und eine korrekte Durchführung inkl. engmaschiger Blutzuckerkontrolle hätte gewährleisten können (pag. 2046 Z. 39 ff.).