1807, S. 37 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). C.________ bestätigte oberinstanzlich, dass sie ihrer Oberärztin gesagt habe, dass sie nicht wisse, was das Shifting sei, worauf diese zu ihr gesagt habe: «Wirsch denn scho gseh» (pag. 2046 Z. 38). Dies stimmt mit ihren bisherigen Aussagen überein (pag. 119 Z. 259 ff.; pag. 1678 Z. 5 ff.). Die Oberärztin habe gewusst um was es gehe und sie sei davon ausgegangen, dass es mindestens eine Person in ihrer Equipe gebe, die eine Ahnung davon habe (pag. 119 Z. 250 ff.; pag. 2046 Z. 39 f.). Sie habe keine Zeit gehabt, sich diesbezüglich zu schulen.