_ keine Pflicht zur Teilnahme am bzw. Durchführung des Vier-Augen-Prinzips. Da keine entsprechende Sorgfaltspflicht, zu der sie nach den Umständen und nach ihren persönlichen Verhältnissen verpflichtet gewesen wäre, bestanden hat, kann sie diese auch nicht verletzt haben. Der diesbezügliche Vorwurf lässt sich sachverhaltsmässig nicht erstellen. 12.3.3 Ungenügende Eigeninitiative Als dritte Sorgfaltspflichtsverletzung wird C.________ gemäss Anklageschrift vorgeworfen, nicht hinterfragt zu haben, was nach der Vergabe von Insulin zu tun war.