_ durchführte, war das Shifting noch gar nicht verordnet und C.________ sagte A.________, sie würden später noch einmal schauen (pag. 79; vgl. E. 11.2.2 vorne). Damit hat C.________ A.________ sogar explizit signalisiert, dass sie die Berechnung selber noch nicht durchgeführt hat, ansonsten später nicht noch einmal hätte geschaut werden müssen. Es kann C.________ auch nicht vorgeworfen werden, nicht von sich aus tätig geworden zu sein oder nach ihrem Notfalleinsatz nicht auf das Vier-Augen-Prinzip zurückgekommen zu sein. C.________ schrieb bereits in ihrem Gedächtnisprotokoll nieder, A.___