22 herausgegebenen Verordnung erfolgt selbständig durch die jeweilige Pflegefachperson bzw. die Hebamme und grundsätzlich ohne Beaufsichtigung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Es gehöre nicht in den Aufgabenbereich eines Arztes, in die Vorbereitung einer Infusion beigezogen zu werden (pag. 2043 Z. 33 f.). Eine Beaufsichtigung ist grundsätzlich weder in Bezug auf die Auswahl der Medikamente, noch in Bezug auf die Dosierung vorgesehen. Es trifft zwar zu, dass sich C.________ bevor sie den AB.