12.3 Beweiswürdigung der Kammer Den vorgenannten vorinstanzlichen Erwägungen ist zuzustimmen. In Konkretisierung und Ergänzung dazu ist nachfolgend näher auf die C.________ vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen einzugehen. 12.3.1 Aufsichtspflicht Mit Verweis auf die vorstehenden Ausführungen zu den Zuständigkeiten innerhalb der O.________ und mit Blick auf die Aussagen der Beteiligten war und ist das Standardvorgehen bei der Verabreichung von Medikamenten das Folgende: Die Ärztin bzw. der Arzt verordnet die Medikamentenabgabe, die dann von der Pflegefachperson bzw. der Hebamme vorbereit und verabreicht wird.