_ nicht zuhöre und habe damit das 4-Augen-Prinzip verletzt. c) C.________ habe nicht genügende Eigeninitiative gezeigt bzw. kritisch hinterfragt, ob neben der Überwachung des Kaliumwertes auch die Überwachung des Blutzuckerspiegels notwendig wäre. 12.2 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangt betreffend die Vorwürfe gegen C.________ u.a. zu folgendem Beweisergebnis (pag. 1807, S. 37 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Aufgrund der Beweiswürdigung kann als Beweisergebnis festgehalten werden, dass drei Telefonate zwischen der P.________ und der AA.________ stattgefunden haben.