11.3.5 Fazit zu den Sorgfaltspflichtverletzungen Nach dem Gesagten hat A.________ durch den Lese- bzw. Rechnungsfehler, das nicht (korrekt) durchgeführte Vier-Augen-Prinzip und das Verwenden der Milliliteranstelle der Insulinspritze ihr obliegende Sorgfaltspflichten in mehrfacher Weise verletzt.