als Hebamme, sich in medizinischer Hinsicht einzumischen. Eine weitere Überprüfung des Blutzuckerwerts bzw. die Initiative für eine Überprüfung des Glukosewerts hätte, wenn überhaupt, dann von den Ärztinnen und Ärzten kommen müssen. Schliesslich konnte A.________ auch glaubhaft darlegen, dass es für sie während der direkten Betreuung von J.________ sel. auch keine erkennbaren Anzeichen für Probleme mit dem Blutzuckerspiegel gegeben habe, die sie zu einer (zusätzlichen) Messung des Glukosewertes hätten bewegen müssen (pag. 2037 Z. 38 f.). Dies zeigt umso mehr, dass A.________ auch aktiv mitgedacht hat bzw. den Zustand von J.____