Sie hielt im Wesentlichen fest, A.________ habe das Shifting nicht gekannt und einfach eine ärztlich angeordnete Therapiemassnahme umgesetzt. Sie habe nach der Infusion auch in zeitlich passendem Abstand ein Labor gemacht und dann zur Auswertung nach draussen gegeben. Ein gewöhnliches Labor enthalte auch die Blutzuckerwerte. Ohne spezielle Aufforderung sei nicht nachvollziehbar, wie von A.________ mehr Initiative und selbständige Blutzuckermessungen hätten erwartet werden können. Während der Visite durch Assistenz- und Oberärzte der AA.________ und der P.___