__ auch neben der Beschaffung der Medikamente und der allgemeinen Vorbereitung des Shiftings ohne weiteres noch die Gelegenheit gehabt, jemand anderes als C.________ für die Kontrolle der Dosierung beizuziehen. Dies umso mehr, da zum gleichen Zeitpunkt noch zwei weitere Hebammen Dienst hatten (vgl. Aussagen von C.________ anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 2039 Z. 11 ff.), die ihr hätten beistehen können. Zudem war A.______