18 Um ihrer Sorgfaltspflicht in genügender Weise nachzukommen hätte A.________ zu diesem Zeitpunkt zur Gegenkontrolle der Dosierung jemand anderes für das Vier- Augen-Prinzip aufbieten müssen. Sie hatte bis zu diesem Zeitpunkt weder eine Verifizierung noch eine Zweitmeinung in Bezug auf die Herrichtung des Medikaments erhalten. Sie durfte unter diesen Umständen nicht von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen.